Download Druck-pdf AGBs


Allgemeine Geschäftsbedingungen
A. P. Heiduschka
(Stand 23. Februar 2017)


Es gelten für alle geschäftlichen Vorgänge ausschließlich die folgenden Geschäftsbedingungen, sofern bis
Auftragserteilung kein Einspruch erhoben wurde:


1.Grundlage der Verträge ist jeweils ein auf Anfrage individuell erstelltes Angebot.

2. Alle Preise sind verhandelbar, bedürfen jedoch wie alle Vereinbarungen und Nebenabsprachen,
unbedingt der Schriftform.

3. Reisezeit gilt, falls nicht schriftlich abweichend vereinbart, als Arbeitszeit.

4. Bei Dreharbeiten außerhalb von Stuttgart gilt für Beginn und Ende der Arbeitszeit
und die Berechnung des Kilometergelds die Abfahrt ab, beziehungsweise Ankunft am Firmensitz in
Leonberg.

Einsatz von Fahrzeugen

5. Die Nutzungsgebühr meines Firmenwagens (Volvo Kombi 850) errechnet sich aus den gefahrenen
Kilometern und dem angesetzten Kilometergeld gemäß Punkt 6.

6. Das Kilometergeld beträgt 0,51 EUR/Kilometer.

7. Ich übernehme bei Einsatz meiner oben aufgeführten Fahrzeuge, von durch mich angemieteten Fahrzeugen
Dritter oder von Fahrzeugen des Auftraggebers keine Haftung für Folgeschäden durch Produktionsverzögerung,
Produktionsausfall, etc., die dem Auftraggeber

- durch Unfall oder technische Schäden am Fahrzeug
- durch ungünstige Witterungsbedingungen oder Verkehrsituationen wie Stau etc.

entstehen. Dies umfasst auch alle Forderungen Dritter wie Equipment-Verleiher etc.

8. Schäden, die an meinen oben aufgeführten Fahrzeugen oder an durch mich angemieteten Fahrzeugen Dritter
beim Einsatz für einen Auftraggeber entstehen, trägt der Verursacher. Ist dieser nicht bekannt, wird bei Schäden
an gemieteten Fahrzeugen Dritter der Schaden vom Auftraggeber getragen, mindestens jedoch der Selbstbehalt.

Übernachtung und Spesen

9. Übernachtungskosten werden nach Beleg abgerechnet.

10. In- und Auslandsspesen werden nach den üblichen Sätzen berechnet.

Equipment

11. Mein eigenes Equipment unterliegt den folgenden Punkten: 12 b, 12 c, 12 d, 12 e, 12 f

12. Über Leihfirmen angemietetes Equipment oder angemietetes Equipment anderer Dritter unterliegt den folgenden
Bedingungen:

a. Equipment kann vom Auftraggeber direkt oder über mich bei den Verleihfirmen angemietet werden.

b. Equipment ist über mich nur in Verbindung mit Personal- wie Kameramann und Assistent - buchbar.

c. Abholung und Zurückbringen des angemieteten Equipments wird als Arbeitszeit berechnet.

d. Geliehenes Equipment muss versichert werden.
Es gelten die Versicherungspauschalen der jeweiligen Verleihfirmen. Diese werden von mir vollständig an den
Auftraggeber weiterberechnet. Im Schadensfall, bei Beschädigung, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen
des Equipments wird die zu entrichtende Selbstbeteiligung von mir an den Auftraggeber weiterberechnet.
Haftet im Schadensfall keine Versicherung, so haftet der Auftraggeber. Dies gilt auch für mein eigenes Equipment.

e. Ich übernehme keinerlei Haftung für Schäden an eigenem und/oder geliehenem Equipment und/oder bei Diebstahl
von eigenem und/oder geliehenem Equipment.

f. Ich übernehme keine Haftung für Folgeschäden durch Produktionsverzögerung, Produktionsausfall, etc. die für
die Produktion, den Auftraggeber und/oder die Verleihfirma entstehen, wegen

- mangelhaftem und/oder defektem Equipment
- am Equipment entstandenen Schäden
- durch Diebstahl abhanden gekommenen Equipments.

13. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Equipment unterliegt den folgenden Bedingungen:
Das Equipment muss über den Auftraggeber für einen Einsatz durch mich versichert sein. Es wird von meiner Seite
keine Haftung übernommen

- für Schäden an bereitgestelltem Equipment
- bei Diebstahl von bereitgestelltem Equipment
- für alle der Produktion und dem Auftraggeber aus vorgenannten Punkten entstehenden Folgeschäden durch
Produktionsverzögerung, Produktionsausfall, etc.

Auftragsstornierung

14. Ausfallhonorar
a. Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber 48 Stunden bis 24 Stunden vor Beginn der Arbeitszeit werden 50%
des vereinbarten Honorars berechnet.
b. Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber 24 Stunden bis 00 Stunden vor Beginn der Arbeitszeit wird 100%
des vereinbarten Honorars berechnet.
c. Bei Auftragsstornierung oder Verlegung der vereinbarten Termine durch den Auftraggeber gehen alle entstandenen
Kosten wie Leihgebühren etc. zu Lasten des Auftraggebers.

15. Krankheit
Kann ich wegen Krankheit oder anderen wichtigen Gründen einen mir erteilten Auftrag nicht ausführen, so teile ich dieses
dem Auftraggeber, sofern möglich, so rechtzeitig mit, dass dieser die Möglichkeit hat, einen anderen Lieferanten zu
beauftragen. Ich hafte nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch plötzlich auftretende Krankheit entstehen.

Allgemeines

16. Ich verpflichte mich, alle mir erteilten Aufträge fachmännisch, sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen
auszuführen und alle mir zur Verfügung gestellten Produktionsmittel pfleglich und mit äußerster Sorgfalt zu behandeln.
Alle mir zur Verfügung gestellten Informationen behandle ich vertraulich.

17. Ich bin berechtigt, die von mir bebilderten Projekte zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden und erhalte auf
Wunsch jeweils ein Belegexemplar meiner Arbeit vom Auftraggeber.

18. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

19. Diese Allgemeinen Geschäftbedingungen unterliegen dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist Stuttgart.